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⚖️ DSGVO & RECHT

DSGVO & KI: Was österreichische Unternehmen wissen müssen

📅 Februar 2026 ⏱️ 6 Min. Lesezeit ✍️ KI Service Austria
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KI-Tools sind im Unternehmensalltag angekommen – von Chatbots auf der Website bis hin zu KI-gestützten E-Mail-Antworten. Was dabei viele vergessen: Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt die DSGVO. Und das ist bei fast allen KI-Anwendungen der Fall. Dieser Artikel erklärt, was österreichische Unternehmen beachten müssen – ohne Juristendeutsch.

⚠️ Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Datenschutzexperten oder Rechtsanwalt.

Wann greift die DSGVO bei KI?

Die DSGVO greift immer dann, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden – also Informationen, die sich auf eine identifizierbare Person beziehen. Das umfasst Namen, E-Mail-Adressen, IP-Adressen, aber auch indirekte Merkmale wie Standortdaten oder Nutzerverhalten.

Bei KI-Anwendungen passiert das fast immer:

Die drei wichtigsten Pflichten

1. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Wenn Sie einen externen KI-Anbieter nutzen, der Daten Ihrer Kunden verarbeitet, müssen Sie mit diesem einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Die meisten seriösen Anbieter (wie Tidio, HubSpot oder Intercom) stellen diesen Vertrag automatisch bereit – Sie müssen ihn aber aktiv annehmen oder anfordern.

2. Datenschutzerklärung aktualisieren

Ihre Datenschutzerklärung muss alle eingesetzten Tools erwähnen, die Kundendaten verarbeiten. Wenn Sie also einen KI-Chat einbinden, muss das in Ihrer Datenschutzerklärung stehen – mit Angabe des Anbieters, Zweck der Verarbeitung und ob Daten in Drittländer übertragen werden.

3. Informationspflicht gegenüber Nutzern

Kunden müssen wissen, wenn sie mit einem KI-System kommunizieren – nicht zwingend in einem Pop-up, aber zumindest in der Datenschutzerklärung oder einem gut sichtbaren Hinweis im Chat selbst. Viele Anbieter haben hierfür fertige Textbausteine.

„Transparenz ist das A und O. Kunden, die wissen, dass sie mit einer KI chatten, vertrauen einem Unternehmen mehr – nicht weniger."

Was ist mit US-amerikanischen KI-Tools?

Das ist ein häufiges Streitthema. Tools wie ChatGPT (OpenAI), Google Gemini oder Microsoft Copilot haben ihren Hauptsitz in den USA. Nach dem Schrems-II-Urteil des EuGH ist die Datenübertragung in die USA grundsätzlich nur unter strengen Bedingungen erlaubt.

Die praktische Lösung für österreichische KMU:

💡 Empfehlung: Für den Einsatz auf österreichischen Unternehmenswebsites empfehlen wir KI-Chat-Lösungen mit EU-Servern und DSGVO-fertigem AVV. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl.

Der EU AI Act – was kommt auf uns zu?

Seit 2024 ist der EU AI Act in Kraft – das weltweit erste umfassende KI-Gesetz. Für die meisten österreichischen KMU bedeutet das in der Praxis:

Die DSGVO-Checkliste für KI-Einsatz

Gehen Sie diese Punkte durch, bevor Sie ein KI-Tool auf Ihrer Website einsetzen:

Fazit: DSGVO und KI schließen sich nicht aus

Mit dem richtigen Setup können österreichische Unternehmen KI-Tools rechtskonform einsetzen. Der Aufwand ist überschaubar – ein aktueller AVV, eine angepasste Datenschutzerklärung und die richtige Anbieterwahl reichen für die meisten KMU aus.

Wer hingegen einfach ein beliebiges KI-Tool einbindet, ohne die datenschutzrechtlichen Grundlagen zu klären, riskiert Abmahnungen und Bußgelder der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB).

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