KI-Tools sind im Unternehmensalltag angekommen – von Chatbots auf der Website bis hin zu KI-gestützten E-Mail-Antworten. Was dabei viele vergessen: Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt die DSGVO. Und das ist bei fast allen KI-Anwendungen der Fall. Dieser Artikel erklärt, was österreichische Unternehmen beachten müssen – ohne Juristendeutsch.
⚠️ Hinweis: Dieser Artikel bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an einen Datenschutzexperten oder Rechtsanwalt.
Die DSGVO greift immer dann, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden – also Informationen, die sich auf eine identifizierbare Person beziehen. Das umfasst Namen, E-Mail-Adressen, IP-Adressen, aber auch indirekte Merkmale wie Standortdaten oder Nutzerverhalten.
Bei KI-Anwendungen passiert das fast immer:
Wenn Sie einen externen KI-Anbieter nutzen, der Daten Ihrer Kunden verarbeitet, müssen Sie mit diesem einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Die meisten seriösen Anbieter (wie Tidio, HubSpot oder Intercom) stellen diesen Vertrag automatisch bereit – Sie müssen ihn aber aktiv annehmen oder anfordern.
Ihre Datenschutzerklärung muss alle eingesetzten Tools erwähnen, die Kundendaten verarbeiten. Wenn Sie also einen KI-Chat einbinden, muss das in Ihrer Datenschutzerklärung stehen – mit Angabe des Anbieters, Zweck der Verarbeitung und ob Daten in Drittländer übertragen werden.
Kunden müssen wissen, wenn sie mit einem KI-System kommunizieren – nicht zwingend in einem Pop-up, aber zumindest in der Datenschutzerklärung oder einem gut sichtbaren Hinweis im Chat selbst. Viele Anbieter haben hierfür fertige Textbausteine.
„Transparenz ist das A und O. Kunden, die wissen, dass sie mit einer KI chatten, vertrauen einem Unternehmen mehr – nicht weniger."
Das ist ein häufiges Streitthema. Tools wie ChatGPT (OpenAI), Google Gemini oder Microsoft Copilot haben ihren Hauptsitz in den USA. Nach dem Schrems-II-Urteil des EuGH ist die Datenübertragung in die USA grundsätzlich nur unter strengen Bedingungen erlaubt.
Die praktische Lösung für österreichische KMU:
💡 Empfehlung: Für den Einsatz auf österreichischen Unternehmenswebsites empfehlen wir KI-Chat-Lösungen mit EU-Servern und DSGVO-fertigem AVV. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl.
Seit 2024 ist der EU AI Act in Kraft – das weltweit erste umfassende KI-Gesetz. Für die meisten österreichischen KMU bedeutet das in der Praxis:
Gehen Sie diese Punkte durch, bevor Sie ein KI-Tool auf Ihrer Website einsetzen:
Mit dem richtigen Setup können österreichische Unternehmen KI-Tools rechtskonform einsetzen. Der Aufwand ist überschaubar – ein aktueller AVV, eine angepasste Datenschutzerklärung und die richtige Anbieterwahl reichen für die meisten KMU aus.
Wer hingegen einfach ein beliebiges KI-Tool einbindet, ohne die datenschutzrechtlichen Grundlagen zu klären, riskiert Abmahnungen und Bußgelder der österreichischen Datenschutzbehörde (DSB).
Wir übernehmen die komplette technische und rechtliche Einrichtung – inkl. AVV und Datenschutzerklärung.